Bedingungen für die Teilnahme am Gewinnspiel "Handel vor Ort"
WICHTIGE HINWEISE ZUM GEWINNSPIEL
(1) Der Veranstalter bietet das Gewinnspiel an, ohne dass der Teilnehmer hierfür einen Einsatz in Geld leisten muss; er macht seine Leistung – Durchführung des Gewinnspieles unter Beteiligung des Teilnehmers – jedoch von einer Gegenleistung des Teilnehmers abhängig. Als Einsatz für die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit der Verarbeitung seiner Telefonnummer und Postadresse für den Zweck der Direktwerbung durch den Veranstalter. Es handelt sich bei diesem Einverständnis in die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten um die vertraglich geschuldete Gegenleistung des Teilnehmers für die Gewinnspielteilnahme.
(2) Der Teilnehmer hat gem. § 21 Abs. 2 DSGVO das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Der Widerruf kann jederzeit an den Veranstalter per E-Mail an gewinnen@schwaebische.de gerichtet werden; für den Widerruf entstehen dem Teilnehmer keine Kosten außer den Übermittlungskosten des Widerrufs nach den Basistarifen.
(3) Widerspricht der Teilnehmer der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten des Teilnehmers nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
(4) Erfolgt der Widerspruch des Teilnehmers vor Beendigung des Gewinnspieles, so nimmt der Teilnehmer nicht an dem Gewinnspiel teil. Auf bereits abgeschlossene Gewinnspiele und etwaige Gewinne des Teilnehmers hat der Widerspruch keine Auswirkungen.
1. Veranstalter
(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist die Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG Drexler, Gessler, Karlstr. 16, 88212 Ravensburg.
(2) Gewinnspiele über eine Facebook-Fanpage der Schwäbische Zeitung GmbH & Co. KG und allen Partnerseiten (Schwäbische.de, Schwäbische.de Bodensee, Schwäbische.de Ostalb, Schwäbische.de Sigmaringen/Tuttlingen, Schwäbische.de Biberach/Alb-Donau, Schwäbische.de Allgäu) stehen in keiner Verbindung zu Facebook und werden in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern die Schwäbische Zeitung GmbH & Co. KG. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zu einem Gewinnspiel sind ausschließlich an die Schwäbische Zeitung GmbH & Co. KG zu richten. Teilnehmer können gegenüber Facebook keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel stehen.
2. Gewinnspiel
(1) Der Veranstalter führt das Gewinnspiel „Handel vor Ort“ im Zusammenhang mit den Inhalten der Schwäbischen Zeitung, insbesondere im Internet, bei Veranstaltungen sowie in der Tageszeitung selbst durch, in dessen Rahmen die Teilnehmer wöchentlich einen Gutschein eines Einzelhändlers vor Ort durch ihre Teilnahme gewinnen können.
(2) In der Schwäbischen Zeitung wird immer an einem Montag bekannt gegeben, welche(n) Gutschein(e) es in diesen Ziehungszeitraum zu gewinnen gibt. Der Teilnehmer muss in der Region einkaufen gehen und den Kassenzettel über WhatsApp an den Schwäbischen Verlag senden. Gültig sind alle Quittungen, die seit der letzten Ziehung bis zum Sonntag vor der nächsten Ziehung eingereicht wurden und deren Umsatz im Ziehungszeitraum getätigt wurde. Alternativ können die Quittungen in den entsprechenden Lokalverlagen eingeworfen werden.
(3) Das Gewinnspiel findet mit unbestimmtem Ende statt. Jede Verlosung dauert von der letzten Ziehung bis zum Sonntag vor der nächsten Ziehung (meist 14 Tage).
(4) Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden oder den Ziehungszeitraum zu verändern. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Ansprüche der Teilnehmer gegen den Veranstalter sind in diesem Fall ausgeschlossen.
3. Sponsor; Ausgelobter Gewinn
(1) Der Gewinn wird von verschiedenen Einzelhändlern zur Verfügung gestellt. Dieser ist Auslobender im Sinne des § 657 BGB.
(2) WICHTIG: JEDER GEWINN WIRD NUR EIN MAL AUSGESCHÜTTET
(3) Die Ausschüttung des Gewinns erfolgt durch Zusendung an eine vom Gewinner zu benennende Postadresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
4. Ermittlung des Gewinners
(1) Unter allen Teilnehmern wird an den in Ziffer 2 (3) genannten Tagen der Gewinn verlost.
5. Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, und die nachweislich ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
(2) Um teilzunehmen, muss eine Quittung über WhatsApp oder persönlich eingereicht werden. Bei persönlicher Abgabe müssen die Kontaktdaten auf der Quittung vermerkt sein.
(3) Teilnahmeberechtigt sind sowohl Abonnenten, als auch Nicht-Abonnenten der Schwäbischen Zeitung und all ihrer Zeitungstitel (Schwäbische Zeitung, Lindauer Zeitung, Gränzbote, Heuberger Bote, Trossinger Zeitung, Ipf- und Jagst-Zeitung, Aalener Nachrichten). Der Erwerb von Dienstleistungen der Schwäbischen Zeitung GmbH & Co. KG, beispielsweise der Abschluss eines Zeitungsabonnements, vor, während oder nach der Teilnahme am Gewinnspiel hat keinen Einfluss auf die Gewinnchance.
(4) Die Teilnahme über auf Gewinnspiele spezialisierte Dienstleistungsunternehmen, Gewinnspielclubs oder automatisierte Teilnahmeverfahren, insbesondere Gewinnspiel-Computerprogramme, ist ausgeschlossen.
(5) Jeder Teilnehmer darf mehrmals am Gewinnspiel teilnehmen, ist aber nur einmal pro Ziehungszeitraum gewinnberechtigt.
(6) Besteht der Verdacht von Manipulationen, unwahren Angaben oder liegt ein sonstiger wichtiger Grund vor, so ist der Veranstalter berechtigt, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen.
6. Personenbezogene Daten
(1) Der Teilnehmer gibt mit der Teilnahme am Gewinnspiel die nachfolgenden Einwilligungen in die Verarbeitung personenbezogener Daten ab:
Einwilligungen
Mit seiner Teilnahme willigt der Teilnehmer ein, dass der Veranstalter die für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlichen personenbezogenen Daten des Teilnehmers, insbesondere Name, Alter, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Anschrift (die „Teilnehmerdaten“) für die Durchführung des Gewinnspiels erhebt, speichert, nutzt oder auf sonstige Weise verwendet.
Der Teilnehmer willigt ferner ein, dass sein Name im Falle einer Ziehung bei der Verlosung im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, insbesondere in der Tageszeitung des Veranstalters und auf dessen Internetseiten, durch den Veranstalter genannt wird.
Der Teilnehmer willigt ein, dass der Veranstalter oder ein von ihm beauftragter Dritter im Rahmen der Durchführung des Gewinnspiels Bild-/ Tonaufnahmen vom Teilnehmer fertigt und dass diese Bild-/ Tonaufnahmen vom Veranstalter im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel in dessen Medien oder auf sonstige Weise veröffentlicht werden.
(2) Die Einwilligungen des Teilnehmers sind jederzeit frei widerruflich. Der Widerruf ist an den Veranstalter in Textform per E-Mail an gewinnen@schwaebische.de zu richten.
(3) Im Falle des Widerrufs werden die Teilnehmerdaten unverzüglich gesperrt. Der Teilnehmer kann in diesem Fall am Gewinnspiel nicht weiter teilnehmen.
7. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
(2) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.